Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Hunde-Stärken und Christina Wolters (geb. Pott) (im Folgenden Veranstalter genannt):

 

§1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Teilnahmebestätigungen, die der Veranstalter an den Teilnehmer/die Teilnehmerin verschickt. Der Veranstalter behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen, wie z.B. die Verlegung des Trainingsortes vor. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg ist maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer/in abhängig.

 

§2 Teilnahmevoraussetzung

Es können nur Hunde an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen, die mindestens über eine Grundimmunisierung verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird ggf. zum Nachweis benötigt. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass für seinen Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer dem Veranstalter eine Kopie der Versicherungspolice vorzulegen.

 

§3 Anmeldung

Die Anmeldung kann persönlich, per Post, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich.

 

§4 Bezahlung

Mit der Anmeldung für Kurse, Workshops und Aktivitäten ist die Zahlung der jeweils anfallenden Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen

 

§5 Rücktritt durch den Veranstalter oder den Teilnehmer an Seminaren, Workshops und Aktivitäten:

Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann der Veranstalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten, bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden dann umgehend erstattet. Der Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Veranstalter. Im Falle des Rücktrittes betragen die Stornierungskosten wie folgt:

- Bis 14 Tage vor Beginn: 20 % der Teilnahmegebühr.

- Bis 7 Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr.

- bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor Beginn erfolgt keine Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen und der ausstehende Restbetrag der Teilnahmegebühr wird sofort fällig.

Nach Absprache mit dem Veranstalter kann der Anmelder einen Ersatzteilnehmer stellen, der an seiner Stelle an dem gewählten Kurs teilnimmt. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

 

§6 Rücktritt durch den Teilnehmer an Gruppenkursen und Einzelstunden:

Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts muss mindestens 24 Stunden vorher durch den/die TeilnehmerIn erfolgen. Erfolgt dieses nicht oder später wird die Teilnahme angerechnet. Nach Beginn eines Gruppenkurses wird auch bei rechtzeitiger Absage einer Unterrichtseinheit die Teilnahmegebühr nicht anteilig erstattet.

 

§7 Haftung

Die Hundeschule, sowie deren Inhaberin Christina Wolters (geb. Pott), haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Teilnehmer, deren Hunde oder Dritte verursacht werden. Der Veranstalter übernimmt während des Kurses, sowie den sonstigen Veranstaltungen,  nicht die Aufsicht über die Hunde der Teilnehmer i. S. v. § 834 BGB. Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung ihres Erziehungsberechtigten einen Kurs belegen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die TeilnehmerIn von den Haftungsbedingungen in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an Trainings- und Beratungsangeboten, sowie sonstigen Veranstaltungen des Veranstalters erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt werden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.

 

§8 Bild- und Tonmaterial

Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit einem Angebot des Veranstalters erstellt wurden, können durch diesen ohne vorherige Absprache zu Werbe- und Ausbildungszwecken verwendet werden.

 

§9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

 

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